Facebook verklagt StudiVZ
Oh, das tut mir nun aber leid: Facebook verklagt StudiVZ. Die “wir mahnen alle xyzVZ.tld ab”, werden nun selbst angeklagt, weil sie so ziemlich alles was geht von Facebook kopiert haben. Eigentlich war das ja auch nur eine Frage der Zeit und ich bin gespannt wie es nun weiter geht.
Lesenswert, bitte klicken!
Am 19. Juli 2008 um 20:41 Uhr
[...] Blog * trabifant * Leere Signifikanten * Main Blog * Sebastian Keil * Gründerfragen * F8 Club * Niedermayr * ripanti Verfasst von Anhalter Eingeordnet unter Web 2.0 ·Schlagworte: Facebook, Facebook [...]
Am 20. Juli 2008 um 14:37 Uhr
kommt es eigentlich nur mir so vor oder sind die meisten dinge im studivz nicht firefox-kompatibel? ich hab regelmäßig probleme beim senden von nachrichten oder posten auf pinnwände
Am 20. Juli 2008 um 14:38 Uhr
Nein, das ist wirklich so, so kann man sich im FF auch nicht als Student anmelden (gelesen im heise-Forum von obigen Artikel) – bist also nicht alleine!
Am 20. Juli 2008 um 17:26 Uhr
bei mir ging und geht alles im FF :/
Am 21. Juli 2008 um 11:37 Uhr
der hack wurde offensichtlich von facebook noch nicht übernommen
Am 28. Juli 2008 um 22:50 Uhr
StudiVZ
kann es nicht sein lassen,
oder wie kommt man schnell und günstig an Domains.
Folgendes Schreiben erhielten wir am Wochenende:
Ihre Markenanmeldungen „Schulfreundevz“ und „Insidervz“
Sehr geehrter Herr Förtsch,
wie Ihnen bekannt sein dürfte, betreiben wir – die studiVZ Ltd. – z.B. unter den Zeichen „studiVZ“ und „schülerVZ“ in Deutschland und im deutschsprachigen Ausland äußerst bekannte und beliebte Online-Netzwerke, die von einer Vielzahl von Personen z.B. als Kontakt-Plattformen (sog. Social Networks) genutzt werden.
Die Zeichen „studiVZ“ und „schülerVZ“ genießen Schutz als nicht eingetragene Kennzeichen (§§ 4 NR. 2,5 Abs. 2 und 3 MarkenG). Daneben bestehen Registerrechte u. a. an den Bezeichnungen „StudiVZ“ (Reg.-Nr. 30631583.1) „schülerVZ“ (Reg.-Nr. 306 54 868) und „schuelerVZ“ (Reg.-Nr. 306 54 867).
Durch die außergewöhnlich hohe Bekanntheit der Social Networks „studiVZ“ und „schuelerVZ“ haben sich die angesprochenen Verkehrskreise der 14- bis 29-jährigen schnell an unsere Kennzeichensystematik gewöhnt. Mithin können wir uns auf den Schutz einer Kennzeichenfamilie für Zeichen berufen, die nach dem Prinzip „Interesse/Interessengruppe + VZ“ gebildet werden.
Wir wurden kürzlich auf Ihre Registrierung der Wortmarke „Schulfreundevz“ (Reg.-Nr. DE 30 2008 020 546.6) und Ihre Anmeldung der Wortmarke „Insidervz“ (Reg.-Nr. DE 30 2008 007 245.8) aufmerksam. Zudem ist uns die Benutzung der Zeichen als Bestandteile von folgendes Domains aufgefallen:
„schulfreundevz.de“, „schuldfreundevz.at“, „schulfreundevz.ch“, schulfreundevz.com“,
„schulfreundevz.net“, „schulfreundevz.info“, „schulfreunde.eu“, schulfreunde-vz.de“,
„schulfreunde-vz.at“, „schulfreunde-vz.ch“, „schulfreunde-vz.com“, „schulfreunde-vz.net“,
„schulfreunde-vz.info“, „schulfreunde-vz.eu“,,,insidervz.at“, „insidervz.ch“, „insidervz.com“,
„insidervz.net“, „insidervz,info“, „insidervz.eu“, „insider-vz.de“ „insider-vz.at, „insider-vz.ch“,
„insider-vz.com“, „insider-vz.net“, „insider-vz.info“ und „insider-vz.eu“.
Auf der unter diesen Domains abrufbaren Website kündigen Sie die Entstehung des Social Networks „Schulfreundevz.de“ an.
Dementsprechend ist eine Verletzung unserer Kennzeichenrechte gemäß §§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 3, 15 Abs. 2, Abs. 3 MarkenG ernstlich und unmittelbar zu besorgen. Uns stehen daher dagegen Sie Ansprüche auf Unterlassung und Beseitigung zu. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass das Landgericht Köln kürzlich in den Fällen „FussballerVZ“ (Az. 33 O 398/07), „PokerVZ“ (Az. 31 O 47/08), „BewerberVZ“ (Az- 31 O 76/08), „RotlichtVZ“ (Az. 31 O 185/08) und „MatheVZ“ (Az. 31 O 299/08) sowie das Landgericht Hamburg im Fall „DogVZ“ (Az. 312 O 262/08) zu unseren Gunsten entschieden haben.
Wir fordern Sie daher zur Unterlassung und zur Beseitigung der Erstbegehungsgefahr, insbesondere durch Verzicht auf die Marke „Schulfreundevz“ und Rücknahme der Markenanmeldung „Insidervz“ sowie Löschung der genannten Domains, auf.
Die Durchsetzung der Unterlassungsansprüche können Sie gemäß ständiger, höchstrichterlicher Rechtsprechung durch die Aufgabe einer ausreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung abwenden. Wir geben Ihnen dazu bis zum
Donnerstag, den 31.Juli 2008, 18.00 Uhr
Gelegenheit. Einen solche Erklärung haben wir für Sie vorbereitet und als Anlage beigefügt. Sie können die Frist durch Telefaxschreiben einhalten, wenn uns unverzüglich darauf die originalschriftliche Erklärung zugeht. Sollte die Frist verstreichen, werden wir weitere rechtliche Schritte einleiten.
Wir behalten uns die Geltendmachung weiterer Ansprüche, ggf. von Schadensersatz, vor.
Alternativ können wir uns eine einvernehmliche Lösung des Konflikts vorstellen. Eine solche könnte darin bestehen, dass Sie die Domains auf uns übertragen. Im Gegenzug würden wir auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche (einschließlich Auskunft und Schadensersatz) verzichten. Wegen einer solchen Übertragung können wir uns gerne zeitnah – jedoch spätestens bis zum 30.Juli 2008 – verständigen
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXXX
Rechtsanwältin
Hierzu sei folgendes gesagt:
Zum einem ist die Marke StudiVZ höchst umstritten, und rechtlich eventuell gar nicht haltbar.
Diesbezüglich werden wir gegebenenfalls die Markenrechte an Studivz grundsätzlich anfechten und in Frage stellen.
Zum anderen hatte StudiVZ bisher mit ihren Klagen nur Erfolg,
da sich die Klagen gegen Studenten und kleine Einzelkämpfer richteten.
Diesmal jedoch hat sich StudiVZ einen Gegner herausgesucht,
der nicht nur bereit ist die Herausforderung anzunehmen,
vielmehr, es sich auch noch leisten kann jahrelang zu klagen.
Wenn StudiVZ gerne die 27 Domains haben will, so dürfen sie diese gerne kaufen.
Ab 100.000 pro Domain sind wir bereit zu verhandeln.
Ein Holländischer Erotikdienstleister hätte die Domains auch alle sehr gerne.
Vielleicht sollten wir die Domains aber auch einfach Facebook anbieten.
Doch auf dem Wege einer Klage
wird es ein langer Weg werden.
StudiVZ stützt seine Klage auf die Nennung von VZ in der Domain.
Na wenn das so ist – uns gehören die Markenrechte an IN ist DRIN Urkundennummer 303 09 774, Aktenzeichen: 303 09 774.4/35
Sollte sich ein Richter finden der einer Klage wegen zweier Buchstaben recht gibt,
na dann können wir ja jeden Domaininhaber verklagen der in seiner Domain eines der Wörter in ist oder Drin verwendet.
Insgesamt gibt es über 200 eingetragene „VZ“ Marken.
Darunter Marken VZ Vermögenszentrum VZ Videozone BVZ, OVZ, MVZ,
PatientVZ, PrakiVZ, FetenVZ, PartyVZ, KlientVZ, AzubiVZ, FotoVZ, UrlauberVZ.
Wir sehen der Klage sehr gelassen entgegen,
und freuen uns auf die juristische Auseinandersetzung.
Mit herzlichen Grüßen
Hans – Jürgen Förtsch
Geschäftsführender Gesellschafter
http://www.IN-ist-DRIN.de
Am 28. Juli 2008 um 22:54 Uhr
Also ich drücke die Daumen, danke für diese Info.
Am 29. Juli 2008 um 10:30 Uhr
wie geil
Am 29. Juli 2008 um 13:16 Uhr
Vor allem mal interessant zu lesen, was die da so von sich geben. Wegelagerer artikulieren auch nicht anders…
Am 29. Juli 2008 um 16:52 Uhr
Bisher hatte es StudiVZ mit Jugendlichen, Studenten und
Kleinstunternehmen zu tun, die mehr Opfer wie Gegner waren.
Jeder Prozess birgt auch ein gewisses Risiko, das es abzuwägen gilt.
In dem Fall können das schnell mal 12 -50.000,-€ werden.
Ein Jugendlicher oder Kleinstunternehmer scheut dieses Risiko,
und gibt sich geschlagen bevor der Kampf richtig angegangen ist.
Nun werden wir sehen wie sich StudiVZ verhält wenn mal kein Lamm zur Schlachtbank geführt wird. Vielmehr noch, sich die vermeintlich Privatperson als sehr solventes Unternehmen herausstellt das gerne auch mal durch mehrere Instanzen klagt
und keineswegs das Prozessrisiko scheuen muss.
Da in unserem Fall die Eintragung der Marke Insidervz vom Deutschen Patentamt abgelehnt wurde, beschäftigen sich mit diesem Fall eh schon Anwälte.. Die Überlegung diesbezüglich entweder die Eintragung der Marke Isidervz durch unsere Anwälte durchzusetzen, oder die Markenrechte von StudiVZ anzufechten, stand eh schon zur Debatte.
Insoweit hat uns StudiVZ mit oben aufgeführten Schreiben die Entscheidungsfindung leicht gemacht.
Mit herzlichen Grüßen
Hans – Jürgen Förtsch
Geschäftsführender Gesellschafter
http://www.IN-ist-DRIN.de
Am 29. Juli 2008 um 17:18 Uhr
Wieso versucht man eigentlich deren Marken zu löschen? Der Ansatz mag zwar verlockend klingen, ich finde die Marke an sich aber in Ordnung. Viel eher ist doch zu klären, das {beliebiger-Name}VZ nicht durch diese Marken ebenfalls geschützt ist. Genauso gut könnten sie alles abmahnen was mit IN anfängt…
Am 29. Juli 2008 um 18:43 Uhr
Die Marke InsiderVZ wurde vom Deutschen Marken und Patentamt abgelehnt,
StudiVZ eingetragen.. Entweder beider rein oder beide raus..
Ist die Marke StudiVZ strittig, oder wird gar in 1-2 Jahren gelöscht..
Wie ist es dann mit den Urteilen die bereits aufgrund der Marke gefällt wurden?
Am 29. Juli 2008 um 19:07 Uhr
Warum wurde InsiderVZ abgelehnt?
Am 29. Juli 2008 um 19:30 Uhr
Weil VZ für Verzeichnis steht !
Daher nicht schützbar.
Insider ein Wort des täglichen Sprachgebrauchs ..
Nicht schützbar…
Da frage ich mich schon… was ist den Studi und VZ?
Am 29. Juli 2008 um 20:04 Uhr
In der Tat, eine Interessante Begründung. Ihr eigene Wortmarke “Schulfreundevz” würde dadurch aber auch verloren gehen. Verschmerzbar, oder?
Am 30. Juli 2008 um 21:35 Uhr
Im Krieg muss man auch Opfer bringen..
Mich ärgert am meisten folgender Satz:
„Alternativ können wir uns eine einvernehmliche Lösung des Konflikts vorstellen. Eine solche könnte darin bestehen, dass Sie die Domains auf uns übertragen“
Frei nach den Motto Hände hoch oder ich schieße..
Oder entweder Sie übertragen oder wir Klagen.
Wenn ich etwas will,
frage ich höflich an, und falle nicht mit einer Abmahnung durch die Haustür.
Doch der Satz klingt für mich wie Nötigung…
Auf den Domains ist nichts, keine Datenbank, keine Software…
und vielleicht will ich mich auf den Webseiten ja mit meinen alten Schulfreunden treffen und unterhalten?
Daher ist das mit den UWG schon gar nicht gegeben.
Wie auch immer.. so geht’s nicht
und egal wie es vor Gericht ausgeht..
eine verlorene Schlacht ist noch kein verlorener Krieg..
der geht über mehrere Instanzen.
Am 30. Juli 2008 um 21:52 Uhr
Mich macht ja wütend, dass es überhaupt möglich ist, Gegner die nicht das notwendige Kleingeld haben, so durch die Kosten gleich von Anfang an einzuschüchtern. Irgendwie traurig, wird sich doch so Recht erkauft…
Am 30. Juli 2008 um 22:41 Uhr
Gewissermaßen leider ja…
Man setzt den Streitwert hoch an,
dadurch hohe Anwaltskosten für beide Parteien.
Privatpersonen sehen da schnell kein Land mehr, und müssen die Segel streichen.
Wenn dann der Kleingewerbebetreibende oder der Student aufgibt, hat das auch nichts mit klein bei geben zu tun, sondern vielmehr mit einer kaufmännischen Entscheidung.
So wird, wie Du schreibst, Recht erkauft…
Der Streitwert ist immer so eine Sache und kann angefochten werden..
Was ist ein Unternehmen Wert, dass eigentlich nichts verdient,
und wie hoch darf da der Streitwert sein?
Doch all das bedarf Zeit, Geld und gute Anwälte.
Manchmal suchen sich abmahnende Firmen ganz gezielt anfangs 5-10 sehr schwache Gegner, um so einige Urteile zu erstreiten. Auf diesen Urteilen bauen dann weitere Prozesse auf.
Am 26. September 2008 um 23:15 Uhr
Gibt es was neues von der Front, es ist so ruhig?
Am 10. Oktober 2008 um 11:59 Uhr
[...] in den Kommentaren hat sicher Hr. Förtsch einige Male zu Wort gemeldet und man gab sich kampflustig. Ich hoffe [...]