Das aus für TV-Total?
Gerade bei Rechtsanwalt Dr. Bahr gelesen:
Der BGH (Urt. v. 20.12.2007 – Az.: I ZR 42/05: PDF) hat entschieden, dass das Zeigen von Fernseh-Ausschnitten in der bekannten Fernseh-Show “TV-Total” eine Urheberrechtsverletzung ist.
Das Urteil betrifft vor allem die kurzen Einblendungen meist komischer Ausschnitte von Sendungen anderer Sender. Zwar betrifft das jetzt nur den einen Kläger, aber andere Sender werden sicherlich bald auf den Geschmack dieses Urteils kommen.
Mir ist schleierhaft, wieso man sich dagegen wehrt, kostenlos Werbung zu bekommen. Es gibt keine schlechte Publicity, schon gar nicht, wenn man es eh selber vorher ausgestrahlt hat.
??:
Am 25. Juni 2008 um 13:28 Uhr
Nicht alle Menschen denken logisch
LG AveN
Am 4. Juli 2008 um 13:15 Uhr
*lol*
Tja … wie AveN schon sagte, nicht alle denken logisch …
Und es stimmt, denn es ist ja Werbung …
Tom