VZ bald ohne Studi?
Zumindestens kam mir das kurz in den Sinn, als ich über diesen Teil eines heise-Artikels stolperte:
Die Parteien stritten um die Berechtigung zur Nutzung des Zeichens “studi” als Teil der Domain studi.de und als Bezeichnung des auf dieser Domain vom Beklagten betriebenen Webauftritts insgesamt. Die Klägerin ist seit 2006 Inhaberin der Wortmarke “Studi”.
BewerberVZ will Aufgrund der einstweilige Verfügungen nun in die Gegenoffensive gehen und die Löschung der DPMA-Registereintragungen für SchülerVZ und AlumniVZ erwirken.
Quelle: heise.de
Ob AnwaelteVZ auch dran glauben muss?